Sie sollen vor der ersten Sitzung genau wissen, welche Kosten entstehen und was Ihre Versicherung übernimmt. Hier finden Sie alle Informationen – je nachdem, wie Sie versichert sind. Bei Fragen sprechen Sie mich gerne direkt an: Im Erstgespräch klären wir auch die Abrechnung in Ruhe.
Die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. den Abrechnungsempfehlungen für Psychologische Psychotherapeuten. Mein Honorar von 153 € entspricht dem 3,5-fachen Gebührensatz. Wichtig zu wissen: Viele Versicherungen und die Beihilfe erstatten standardmäßig den 2,3-fachen Satz (100,55 €) – je nach Tarif kann also ein Eigenanteil entstehen. Das bespreche ich mit Ihnen transparent vor Therapiebeginn, damit es keine Überraschungen gibt.



In meiner Praxis begleite ich unter anderem Lehrer:innen, Verwaltungsbeamt:innen, Polizist:innen und Beschäftigte von Bundesbehörden – häufig bei:
Ein Thema, das viele beschäftigt: Sie stehen vor der Verbeamtung (z. B. im Referendariat) und fragen sich, ob eine Psychotherapie dabei eine Rolle spielt? In diesem Fall kann es sinnvoll sein, die Therapie als Selbstzahler:in zu beginnen: Dann werden keinerlei Daten an Beihilfe, Versicherung oder andere Stellen übermittelt. Ich berate Sie im Erstgespräch gerne sachlich zu beiden Wegen – ohne Druck und selbstverständlich vertraulich.
Nein. Sie können sich direkt an mich wenden.
Das variiert je nach Beihilfestelle, meist einige Wochen. Die probatorischen Sitzungen können wir in dieser Zeit bereits durchführen – sie sind ohne Voranerkennung beihilfefähig.
Sie reichen die Rechnungen parallel bei Beihilfe und Restkostenversicherung ein, entsprechend Ihrem Bemessungssatz (z. B. 50/50 oder 70/30). Klären Sie vorab, bis zu welchem Steigerungssatz Ihr Tarif erstattet.
Für Bundespolizist:innen und Soldat:innen gelten eigene Regelungen über die Heilfürsorge, die eine Behandlung in Privatpraxen ermöglichen. Sprechen Sie mich an – wir klären die Voraussetzungen für Ihren Fall.
Die Beihilfestelle behandelt Ihre Anträge vertraulich und getrennt von der Personalakte. Ich selbst unterliege der gesetzlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB).
Die Genehmigung ist ein Rahmen, keine Verpflichtung. Viele Therapien sind nach 12–24 Sitzungen abgeschlossen – wir orientieren uns an Ihren Zielen, nicht am Kontingent.
Psychotherapie in Berlin
Während Sie in der Kassenversorgung oft Monate warten, kann es bei mir meist innerhalb weniger Tage losgehen. Lernen Sie mich unverbindlich kennen.
