Kosten und Erstattung – transparent erklärt

Sie sollen vor der ersten Sitzung genau wissen, welche Kosten entstehen und was Ihre Versicherung übernimmt. Hier finden Sie alle Informationen – je nachdem, wie Sie versichert sind. Bei Fragen sprechen Sie mich gerne direkt an: Im Erstgespräch klären wir auch die Abrechnung in Ruhe.

Auf einen Blick

Verhaltenstherapie
Paartherapie
Coaching
50 Minuten
50 / 90 Minuten
60 Minuten
153 EUR
153 / 250 EUR
200 EUR

Die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. den Abrechnungsempfehlungen für Psychologische Psychotherapeuten. Mein Honorar von 153 € entspricht dem 3,5-fachen Gebührensatz. Wichtig zu wissen: Viele Versicherungen und die Beihilfe erstatten standardmäßig den 2,3-fachen Satz (100,55 €) – je nach Tarif kann also ein Eigenanteil entstehen. Das bespreche ich mit Ihnen transparent vor Therapiebeginn, damit es keine Überraschungen gibt.

Was die Beihilfe übernimmt

  • VerhaltenstherapieVerhaltenstherapie ist beihilfefähig. Voraussetzung ist die Behandlung durch approbierte Psychotherapeut:innen – diese Voraussetzung erfülle ich (Approbation, Eintrag im Psychotherapeutenregister der KV Berlin).
  • Bis zu 5 probatorische Sitzungen (Kennenlernen, Diagnostik) sind ohne Voranerkennung beihilfefähig. Sie können also unverbindlich starten.
  • Für die anschließende Therapie ist vor Beginn ein Antrag bei Ihrer Beihilfestelle erforderlich. Genehmigt werden bei Verhaltenstherapie in der Regel zunächst 60 Sitzungen; Verlängerungen bis 100 Sitzungen sind möglich.
  • Die Beihilfe erstattet üblicherweise den 2,3-fachen Gebührensatz (100,55 € pro 50-Minuten-Sitzung) – anteilig nach Ihrem Beihilfebemessungssatz, den Rest übernimmt Ihre private Restkostenversicherung je nach Tarif. Mein Honorar liegt beim 3,5-fachen Satz (153 €); ob und in welcher Höhe ein Eigenanteil entsteht, hängt von Ihrem Tarif ab – das kläre ich mit Ihnen transparent im Erstgespräch.
  • So läuft es ab – in 4 Schritten

    • Kontakt aufnehmen: Per E-Mail, Telefon oder Online-Terminbuchung. Kurzfristige Ersttermine sind in der Regel möglich.
    • Probatorische Sitzungen: Wir lernen uns kennen, ich erstelle die Diagnostik. Diese Sitzungen reichen Sie einfach bei Beihilfe und Restkostenversicherung ein.
    • Antrag stellen: Ich erstelle den erforderlichen Bericht und unterstütze Sie beim Ausfüllen der Formulare Ihrer Beihilfestelle.
    • Therapie beginnen: Nach der Genehmigung starten wir – wöchentlich oder in dem Rhythmus, der zu Ihnen passt.
    Christina Weickert hat eine besondere Haltung zur Psychotherapie die sie in Berlin anbietet

    Häufiger Anlass:
    Belastungen im öffentlichen Dienst

    In meiner Praxis begleite ich unter anderem Lehrer:innen, Verwaltungsbeamt:innen, Polizist:innen und Beschäftigte von Bundesbehörden – häufig bei:

    • Erschöpfung und Burnout-Symptomen
    • Ängsten, Panikattacken und innerer Unruhe
    • Depressionen und anhaltender Niedergeschlagenheit
    • Konflikten am Arbeitsplatz und beruflichen Veränderungen

    Diskretion

    Therapie vor einer geplanten Verbeamtung

    Ein Thema, das viele beschäftigt: Sie stehen vor der Verbeamtung (z. B. im Referendariat) und fragen sich, ob eine Psychotherapie dabei eine Rolle spielt? In diesem Fall kann es sinnvoll sein, die Therapie als Selbstzahler:in zu beginnen: Dann werden keinerlei Daten an Beihilfe, Versicherung oder andere Stellen übermittelt. Ich berate Sie im Erstgespräch gerne sachlich zu beiden Wegen – ohne Druck und selbstverständlich vertraulich.

    Mehr zu den Selbstzahler-Konditionen
    Häufige Fragen zur Beihilfe

    Häufige Fragen zur Beihilfe

    Brauche ich eine Überweisung?

    Nein. Sie können sich direkt an mich wenden.

    Wie lange dauert die Genehmigung durch die Beihilfestelle?

    Das variiert je nach Beihilfestelle, meist einige Wochen. Die probatorischen Sitzungen können wir in dieser Zeit bereits durchführen – sie sind ohne Voranerkennung beihilfefähig.

    Was ist mit meiner privaten Restkostenversicherung?

    Sie reichen die Rechnungen parallel bei Beihilfe und Restkostenversicherung ein, entsprechend Ihrem Bemessungssatz (z. B. 50/50 oder 70/30). Klären Sie vorab, bis zu welchem Steigerungssatz Ihr Tarif erstattet.

    Gilt das auch für Bundespolizei und Bundeswehr?

    Für Bundespolizist:innen und Soldat:innen gelten eigene Regelungen über die Heilfürsorge, die eine Behandlung in Privatpraxen ermöglichen. Sprechen Sie mich an – wir klären die Voraussetzungen für Ihren Fall.

    Erfährt mein Dienstherr von der Therapie?

    Die Beihilfestelle behandelt Ihre Anträge vertraulich und getrennt von der Personalakte. Ich selbst unterliege der gesetzlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB).

    Was, wenn ich keine 60 Sitzungen brauche?

    Die Genehmigung ist ein Rahmen, keine Verpflichtung. Viele Therapien sind nach 12–24 Sitzungen abgeschlossen – wir orientieren uns an Ihren Zielen, nicht am Kontingent.

    Psychotherapie in Berlin

    Kurzfristig einen Termin finden

    Während Sie in der Kassenversorgung oft Monate warten, kann es bei mir meist innerhalb weniger Tage losgehen. Lernen Sie mich unverbindlich kennen.

    Christina Weickert ist eine Psychotherapeutin in Berlin