Mit welchen Kosten muss ich für die Psychotherpie rechnen? Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten?
SelbstzahlerInnen
Sie können die Kosten der Behandlung selbst zahlen. Hierbei kann direkt mit der Therapie begonnen werden. Die Krankenkasse erfährt nichts von der Behandlung. Angelehnt an die GOÄ beträgt das Honorar 153€ pro Sitzung (50 Minuten, 3,5-facher Satz). Die Kosten für eine Psychotherapie können u. U. als außergewöhnliche Aufwendung unter „sonstige Gesundheitsausgaben“ im Rahmen der zumutbaren Belastung steuerlich geltend gemacht werden.
Privatversicherte/Beihilfe
Private Krankenversicherungen (bzw. zusammen mit der Beihilfe) übernehmen die Kosten (GOP/GOÄ) der Therapie in der Regel unkompliziert und vollständig, in Abhängigkeit von dem von Ihnen gewählten Tarif.
Gesetzlich Versicherte
Ich habe eine Privatpraxis, jedoch besteht bei einigen gesetzlichen Krankenversicherungen die Möglichkeit, dass die Therapiekosten übernommen werden. Da bei niedergelassenen PsychotherapeutInnen häufig zu lange Wartezeiten auf einen Therapieplatz bestehen, ist die GKV verpflichtet, die Kosten durch das Kostenerstattungsverfahren zu übernehmen. Bitte erkundigen Sie sich möglichst vor dem Erstgespräch bei Ihrer Krankenversicherung, wie Sie im Falle der vergeblichen Suche nach einem Psychotherapieplatz vorgehen sollen. Kosten für ein Vor- und Folgegespräche bis zu einer möglichen Genehmigung werden nicht von der Krankenversicherung übernommen. Ebenso fällt ggf. pro Sitzung ab Genehmigung eine Zuzahlung in Höhe von 20€ an.
Heilfürsorge
Vor Beginn der Behandlung ist entsprechend den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses ein Antrag auf Kostenübernahme bei der PolizeiÄrztin zu stellen. SoldatInnen wenden sich vor Kontaktaufnahme bitte an die TruppenÄrztin.
Haben Sie immer noch Fragen oder haben Sie Interesse an einer Psychotherapie?